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Die Fahndung nach Deserteuren im spätantiken Ägypten

Anna Maria KAISER1

Tatbestand, Beweggründe, Strafen

In ihrem Artikel «Hochkonjunktur für Deserteure? Fahnenflucht in der Spätantike» legt Gabriele Wesch-Klein die verschiedenen Tatbestände, die unter dem antiken Begriff Desertion (desertio) subsumiert werden, und die in den Codices (Codex Theodosianus, Codex Iustinianus ) dafür überlieferten Strafen dar. Ihren Ausführungen zufolge erlebte die Flucht römischer Soldaten von den Fahnen in der Spätantike – entgegen der verbreiteten Forschungsmeinung – keine außergewöhnliche Blütezeit. Lediglich die Quellenlage sei um einiges differenzierter und umfangreicher als im Prinzipat2. Die im Codex Theodosianus 7, 18 überlieferten Gesetze, in bisweilen rascher zeitlicher Abfolge, sind nicht als Konsequenz verlorener Schlachten, wie etwa Adrianopel 378 n. Chr., zu sehen. Auch die Strafbestimmungen seien in der Spätantike nicht härter gewesen als in früheren Zeiten. Im Gegenteil: Soldaten waren zu kostbar, um sie durch strenge Strafen zu verlieren3.

Ein weiterer Punkt, den sie anspricht, ist das persönliche Motiv, das die Soldaten zu dem schwerwiegenden Schritt der Fahnenflucht verleitet haben mag. Die Rechtsquellen zeigen kein übermäßiges Interesse an solchen Beweggründen. Furcht vor dem Feind sowie den physischen und psychischen Anforderungen des Soldatenhandwerkes, aber auch «ethische Motive, Krankheit, Demoralisierung nach Niederlagen, Heimweh und Sehnsucht nach Angehörigen» werden als Motive angeführt4. Dass Dienst fern der Heimat besonders unbeliebt war, thematisiert auch ein Brief aus der Mitte des 4. Jh. n. Chr., adressiert an Flavius Abinnaeus, den bekannten Kommandanten der ala V Praelectorum, stationiert in Dionysias am südwestlichen Ende des Sees von Moeris im Fayum5. Der Absender bittet für den Bruder seiner Frau, der zum Militärdienst eingezogen werden soll. Abinnaeus möge ihn, falls möglich, davon befreien, denn die Mutter des Rekruten sei Witwe und bräuchte ihren Sohn dringend. Sollte er dennoch dienen müssen, so möge Abinnaeus dafür sorgen, dass er wenigstens nicht für das Feldheer ausgewählt werde und nicht in der Ferne dienen müsse.

Diese Abneigung gegen Dienst fern der Heimat findet auch indirekt in einem Rundschreiben an riparii ihren Ausdruck6. Die riparii hatten neu ausgehobene Rekruten, die sich auf dem Weg von der Thebais nach Antiochia in Syrien befanden, zu übernehmen, sobald diese in ihren Amtssprengel kamen. Für den Fall einer Desertion wurden den verantwortlichen riparii schwere Strafen angedroht. Tirones, als solche noch nicht in die Stammrolle ihrer zukünftigen Einheit eingeschrieben, waren besonders fluchtgefährdet7. Das erklärt auch die Sorgfalt, die in diesem Schreiben auf sie verwendet wird.

Über den Tatbestand der Desertion, die Strafen dafür, aber auch die möglichen Beweggründe, hat die althistorische Forschung mehrfach geschrieben8. Das Hauptaugenmerk wurde dabei auf normative Quellen gelegt. Wenig behandelt wurde dagegen die Fahndung nach flüchtigen Soldaten. Diese Thematik will die vorliegende Studie im Licht der Papyri untersuchen. Die stiefmütterliche Behandlung des Themas «Desertion» im Allgemeinen und der «Fahndung nach Deserteuren» im Speziellen seitens der papyrologischen Forschung hat man zumeist dem «Materialmangel» zugeschrieben9. Trotz der geringen Zahl an Dokumenten, die sich mit Fahnenflüchtigen und besonderes der Fahndung nach ihnen befassen, ist eine Rekonstruktion der Vorgänge bei der Fahndung möglich. Vorauszuschicken ist noch, dass Desertion im römischen Gesetz sehr weit ausgelegt wurde. Darunter fiel etwa auch das unerlaubte Entfernen von der Truppe ( emansio )10.

Die Flucht des Soldaten Paulus

Der in der Papyrologie bekannteste Deserteur ist ohne Zweifel der Soldat Paulus, der um die Mitte des 4. Jh. n. Chr. in der ala V Praelectorum unter Flavius Abinnaeus diente, und für dessen Straflosigkeit sich der Priester Kaor einsetzte.

P.Abinn. 32 (= P.Lond. II 417 = W.Chr. 129 = Sel.Pap. I 161 = Naldini, Cristianesimo 40 = Tibiletti, Lettere private 24; Hermupolis, Arsinoites, ca. 346)

τῷ δεcπότῃ μου καὶ ἀγαπητῷ

ἀδελφῷ Ἀβιννέῳ πραιπ(οcίτῳ)

Κάορ πάπαc Ἑμοῦ πόλεωc χαί<ρ>ειν.

ἀcπάζωμαι τὰ πεδία cου πολλά.

5 γινώcκιν̣ cε θέλω, κύριε,

π[ε]ρ̣[ὶ] Παύλω τοῦ cτρατιώτη

περὶ τῆc φυγῆc cυνχώρηcε

αὐτοῦ τοῦτω τὸ ἅβαξ

ἐπειδὴ ἀcχολῶ ἐλθῖν πρὸ[c]

10 cὲν αὐτὲ ἡμέρε. καὶ πάλειν

ἄμ μὴ π̣αύcεται ἔρχεται

εἰc τὰc χεῖράc cου ἄλλω ἅβαξ.

ἐρρῶcθαί cε εὔχο-

μαι πολλοῖc χρό-

15 νοιc, κύριέ μου

ἄδελφε.

3 χαίρειν ed. pr.     4 ἀcπάζομαι     παιδία     5 γινώcκειν     6 Παύλου     cτρατιώτου     8 αὐτῷ     τοῦτο ἅπαξ     9 ἐλθεῖν     πρὸc ed. pr.     10 αὐταὶ     ἡμεραί, ev. αὐθημερόν BL IX 4     πάλιν     11 ἄν     12 ἄλλο ἅπαξ

Meinem Herrn und geliebten Bruder Abinnaeus, praepositus, Kaor, Priester von Hermupolis, Grüße. Ich grüße deine Kinder vielmals. Ich möchte, Herr, dass du vom Soldaten Paulus weißt, von seiner Flucht, vergib ihm dieses eine Mal, ich bin zu beschäftigt um noch an diesem Tag zu dir zu kommen. Hört er hingegen nicht auf, fällt er dir ein anderes Mal in die Hände. Ich bete für deine Gesundheit für viele Jahre mein Herr Bruder. (Übers. nach Bell et al. [1962] 84)

Φυγή (7) ist der offizielle Terminus für Fahnenflucht, wie auch SB XXIV 16333, 9 im Folgenden zeigen wird. Flavius Abinnaeus soll einen Deserteur straffrei wieder in die Truppe aufnehmen. Das Schreiben impliziert zudem (καὶ πάλιν, 10), dass Paulus sich nicht zum ersten Mal unerlaubt von seinem Dienst entfernt hat. Der Priester Kaor baut auf die persönliche Bekanntschaft, die ihn mit Abinnaeus verbindet, ebenso wie auf seine Autorität als christlicher Priester.

Über die Religionszugehörigkeit des Abinnaeus kann keine sichere Aussage getroffen werden, sodass ungewiss bleibt, ob Kaor ihn als Mitglied seiner Christengemeinde anspricht. In jedem Fall rechnet Kaor aber damit, dass sein Wort als Priester bei Abinnaeus Gehör finden wird. Wie sehr sich Priester und Mönche für diejenigen, die sich ihrem Schutz empfahlen, einsetzten, war ihre eigene Entscheidung, denn das wohl oft beanspruchte Kirchenasyl war in der ersten Hälfte des 4. Jh. n. Chr. noch nicht fest geregelt11.

Die Aufforderung des Kaor verlangte es Abinnaeus nicht ab, gegen das Gesetz zu handeln, wenn Paulus zum ersten Mal die Flucht von den Fahnen ergriffen hat. Denn die Digesten drohen zwar bei einer Desertion im Frieden die Degradierung für Reiter und die Strafversetzung für Fußsoldaten an, aber auch eine Begnadigung war möglich. Anders war dies bei einer Tatwiederholung, welche die Kapitalstrafe nach sich zu ziehen hatte12. Im Codex Theodosianus ist hingegen Straffreiheit für Soldaten, die im Krieg desertieren, dann aber freiwillig zu ihrer Einheit zurückkehren, festgeschrieben13.

Analog ist dies auch auf Fahnenflucht im Frieden umzulegen14. Zu untersuchen und beurteilen waren die Fälle der Fahnenflüchtigen vom jeweiligen Truppenkommandanten bzw. – auf höherer Ebene – dem Provinzstatthalter. Im Falle des Paulus lag die Ahndung der Tat bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten, Flavius Abinnaeus15. Somit wandte sich Kaor an exakt die richtige Ansprechperson. Besonders wirkungsvoll wird das Briefchen gewesen sein, wenn Paulus es selber überbrachte und somit freiwillig zu seiner Truppe zurückgekehrt war – ein mildernder Umstand, der vielleicht auch geltend gemacht wurde. Für die hier betrachtete Thematik liefert das Schreiben jedoch den täuschenden Anschein, nach Deserteuren wäre nicht in großem Stil gefahndet worden, denn es suggeriert, dass eine einfache Bitte reichen konnte, um den Fahnenflüchtigen straflos wieder aufzunehmen (ob sie es wirklich bewirkte, wissen wir nicht).

Im Folgenden wird zu zeigen sein, dass jedoch sehr wohl ein elaboriertes System der Fahndung existierte. War die Fahndung einmal ins Laufen gebracht, war es wegen der vielen involvierten Amtsträger sicherlich nicht leicht, sie wieder zu stoppen. Kaor verlangte also keine Kleinigkeit von Abinnaeus, selbst wenn man davon ausgeht, dass die Fahndung noch nicht eingeleitet war, weil Paulus bald genug bemerkte, dass er einen großen Fehler begangen hatte.

Militärische Fahndung mit ziviler Amtshilfe

Von der aktiven Fahndung nach Deserteuren berichtet unmittelbar ein weiterer Papyrus aus dem 4. Jh. n. Chr., P.Flor. III 362 (Herkunft unbekannt).

Ὀλυμπιόδωροc Ἑρμῇ

βοηθῷ χαίρειν.

αὐτῆc ὥραc τοὺc δηcέρτοραc

μετὰ τῶν κωμαρχῶν ἀπάν-

5 τηcον φέρων, πανταχό-

θεν δὲ τούτουc ἀνευρὼν

ἅμα cοὶ ἄγαγε, ἵνα μὴ

τῷ πρωτήκτορι π̣αρα-

δοθῇc πρὸc ὕβριν • ο̣ὐ γὰρ

10 αὐτὸ̣c̣ ὑποφέρω κίνηcιν,

cοῦ ἐὶ [τ]όπων [τ]υγχάνον-

τοc καὶ δυ̣ν̣αμένου τού-

του παραcτῆcαι. ἐρρῶ̣οθαί cε

εύχο̣μ̣α̣ι̣ πολ-

15 λοῖc χρόνοιc

[. .]....... c ἤ̣τ̣ο̣ι̣ τὰ παρ’ αυ̣( ) ( )

[.]........φ.

/ [Εὐ]c̣έ̣βιοc Κοπρῆτοc

/ Ἄρ̣ειοc Πακομίου

20 / . . . λωου

/ [Ἆ]πι̣c Κάcτοροc

/ Λέων ἀδελφόc

4 μεγάλων ed. pr.     8 πρωτέκτορι     12-13 τούτου<c>     20 Πτολλίμου (?) ed. pr.

Olympiodorus an Hermes, boethos, Grüße. Finde dich sofort mit den Deserteuren und den Komarchen hier ein, suche diese allerorts zusammen und führe sie hierher, damit du dem protector nicht wegen Dienstvernachlässigung überantwortet werdest. Denn ich selbst setze mich nicht in Bewegung, da du vor Ort bist und sie zur Gestellung bringen kannst. Ich bete für deine Gesundheit für viele Jahre. Und zwar (...) Eusebios, Sohn des Kopreus, Areios, Sohn des Pakomius (...) Apis, Sohn des Kastor, Leon, (sein) Bruder.

Der Text, der in Z. 3 das lateinische Wort desertores in griechischer Alliteration liefert, gewährt zugleich Einblicke in den Ablauf der Fahndung. In ihrem Lexikon der Lateinischen Lehnwörter spricht sich Irene Ehrenstrasser-Cervenka dafür aus, die Flüchtigen als Landflüchtlinge zu verstehen, verweist jedoch darauf, dass das Wort herkömmlicherweise in militärischem Zusammenhang verwendet wird16. Da das Wort bislang kein weiteres Mal papyrologisch belegt ist und, wie im Folgenden gezeigt werden wird, der Kontext ein militärischer ist, spricht m. E. alles dafür, die desertores von P.Flor. III 362 als das zu verstehen, was der Gebrauch des lateinischen Wortes nahe legt, nämlich als fahnenflüchtige Soldaten.

Rang und Stellung des Olympiodoros sind nicht bekannt. Boethoi finden sich als Hilfspersonal bei den verschiedensten Ämtern und Beamten. Die Drohung, den boethos Hermes bei mangelnder Durchführung seines Auftrags dem protector zur Bestrafung zu überantworten, ist jedoch nicht Grund genug, in Olympiodoros oder Hermes Inhaber militärischer Ränge zu sehen. Sie sind möglicherweise im officium des exactor zu verorten (vgl. unten).

Eindeutig auf den militärischen Bereich verweist hingegen der Titel protector. Seit Gallienus war es üblich, protectores, ursprünglich Leibwachen des Kaisers, den Stäben hoher Militärs in den Provinzen zuzuteilen. Diese Stabsoffiziere waren ein wichtiges Bindeglied zum Kaiser und dienten zugleich der Kontrolle der Herrscher über ihre Statthalter17. Bereits im 4. Jh. n. Chr. wurde der Titel protector ehrenhalber an verdiente Offiziere verliehen. Flavius Abinnaeus etwa war als Kommandant einer Truppe in den Rang eines protector erhoben worden18. Aus der Zeit der Wende vom 5. zum 6. Jh. n. Chr. ist eine Personalstandsmeldung aus dem officium des dux der Thebais erhalten, die auch protectores im Stab des dux verzeichnet19. Dem officium des dux ist vermutlich auch der hier genannte protector zuzuweisen. Ein protector hatte mit Sicherheit genug Autorität und Macht, um einen boethos bestrafen zu können, auch ohne dessen direkter Dienstvorgesetzter zu sein.

Ob von ziviler oder militärischer Behörde ausgehend – das Schreiben zeigt, dass nach Deserteuren gefahndet wurde. Sie sollten zusammen mit den Komarchen ihrer Heimatdörfer vorgeführt werden. Die Komarchen waren als Dorfvorsteher diejenigen, die Personen identifizieren konnten. Auch im vorliegenden Fall dürfte ihre Aufgabe in erster Linie die Identifizierung der Deserteure gewesen sein. Alternativ kann in Anlehnung an SB XXIV 16333 (s. unten) auch daran gedacht werden, dass die Komarchen es zudem verabsäumt hatten, die in ihr Dorf geflohenen Soldaten den zuständigen Behörden zu melden und dafür zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Oder aber die Deserteure waren noch gar nicht gefunden und die Komarchen der Heimatdörfer der Geflohenen wurden vorsorglich eingezogen, um (unter Eid?) auszusagen, dass die Deserteure nicht in ihren Dörfern untergetaucht waren. Möglich wäre auch, dass die Komarchen bei vergeblicher Suche nach den Fahnenflüchtigen neue Rekruten zu stellen hatten. Selbst wenn man von dergleichen Vermutungen absieht, drängt sich die Analogie zur Fahndung nach flüchtigen Liturgen auf, wie sie aus dem Prinzipat belegt ist. Dort sind es gleichfalls die Amtsträger des Dorfes (komogrammateis), die in ihren jeweiligen Dörfern nach den Geflohenen suchen und dies auch unter Einhaltung des Dienstweges dem Strategen melden20.

Im Anhang an den Brief des Olympiodoros findet sich eine Liste mit Namen, wohl die Namen der Fahnenflüchtigen. In gleicher Weise wurden auch die Namen der geflohenen Liturgen in Listen vermerkt und im Zuge der Fahndung versandt21.

Aufschlussreiche Einblicke in den Ablauf der Fahndung nach fahnenflüchtigen Soldaten gewährt ein weiteres Schreiben aus der Mitte des 4. Jh. n. Chr., mit unbekanntem Absender, SB XXIV 16333 (Hermupolis, August 340 n. Chr.).

. . . . . . . .

[ ] .ίλῳ [ὀ]φφ(ικιαλίῳ) καὶ . . ε̣ν̣η̣λ̣ . .[

[ ]. ε̣ρ. . . . . ἐν ληγεῶν̣ι̣ γ

[ ]ρ .μμ̣ένοιc ἐν Θήβαιc

τ̣ῶ̣ν̣ . Β̣ι̣ταλιανὼν ἔπαρχον κελευ-

5 c̣τ̣ίcιν τ[ὴν] ἀναζήτηcιν ποιήcαcθαι τῶν

ἀνακαι[χωρ]ηκότ[ων] cτρατιωτῶν

τῆc αὐ[τῆc λ]η̣γεῶνοc χαίρειν. ἐκομιcάμην

δι’ ὑμῶν ἐπίcταλμα Ἀντωνίο̣[υ] ἐ̣ξ̣άκτοροc

περὶ̣ [τῆc] ἀναζητήcεωc τῶν̣ φυγῇ

10 χρ[ηcα]μ̣έ̣νων cτρατιωτῶν̣ ἀπὸ λεγεῶνοc

τῆc α[ὐτῆ]c̣, λέγω δὴ π̣ε̣[ρ]ὶ̣ Θεοδώρου

Α[ . . ]ν̣ίου Ε……… ο̣υc καὶ τῶν

λοιπ̣ῶ̣ν̣ δύο τῶν ἐνκιμ̣ένων ἐν τῷ ἐπι-

cτάλ̣[ματ]ι, ἐφ’ ᾧτ̣ε̣[ . .]ἤ̣δ̣η̣ τὴν παρά-

15 cταcιν ποιήcαcθαι τῶν κωμαρχῶν

τῶν̣ π̣ε̣ρ̣ὶ̣ αὐτοῦ [ ]

τῇ cτρατηγηεικῇ τάξει ἀπολογηcομένουc

περὶ τ̣[ού]τ̣ου.

ὑπατείαc Сεπτιμίου Ἀκινδύνου τοῦ λαμπροτάτου

20 ἐπάρχου τοῦ ἱεροῦ πραιτωρίου καὶ Ποπλωνίου

Προκόλου τοῦ λαμπρ(οτάτου), Μεcορὴ κγ̣.

3 καθυδ]ρι̣μμ̣ένοιc ἐν Θήβαιc?     4 τ̣ὸ̣ν̣ Β̣ι̣ταλιανὼν (l. Βιταλιανὸν) ἔπαρχον?     4-5 κελευcθεῖcιν     6 ἀνακε[χωρ]ηκότ[ων     13 ἐγκειμένων     17 cτρατηχικῇ

[N.N.] an N.N. officialis und N.N. [Rangangabe] (...) in der dritten Legion (...) stationiert (?) in Theben (unter dem Kommando des?) praefectus Vitalianus, denen befohlen ist, die Suche nach den desertierten Soldaten derselben Legion durchzuführen, Grüße. Ich empfing durch euch das epistalma von Antonius, dem exactor, bezüglich der Suche nach den von derselben Legion geflüchteten Soldaten, ich spreche hier von Theodorus, Sohn des A-, und N.N., Sohn des N.N. und den beiden anderen, die im Befehl verzeichnet sind. (...) dass die Komarchen bereits dem officium des strategos vorgeführt wurden, damit sie sich in dieser Angelegenheit verteidigen können. Im Konsulat des Septimius Acindynus, vir clarissimus, praefectus praetorio, und Poplonius Proculus, vir clarissimus, Mesore 2322.

Der unbekannte Absender meldet an einen officialis und Soldaten der dritten Legion, dass er die Suche nach den Deserteuren sowie die Gestellung der Komarchen vor dem officium des exactor veranlasst hat. Der militärische Kontext ist eindeutig gegeben und auch die Terminologie, ἀναχωρέω und φυγή, weist auf desertierte Soldaten hin23. Die Angaben zum Absender des Schreibens sind zum Großteil verloren. Empfänger war ein officialis, von dem nicht sicher gesagt werden kann, welchem officium er zugeordnet war, und mindestens zwei Soldaten der dritten Legion, der auch die desertierten Soldaten angehörten24.

Der Herausgeber des Dokuments denkt an, dass die Komarchen die der Heimatdörfer der geflohenen Soldaten seien, die deren Flucht zurück in ihre Heimat nicht ordnungsgemäß gemeldet hätten25. Deshalb müssen die Komarchen Rechenschaft ablegen. Vor allem in diesem Punkt sind die Gemeinsamkeiten zwischen den Abläufen in diesem Dokument und dem oben betrachteten P.Flor. III 362 nicht zu übersehen. Schwierigkeiten bietet dieser Text insofern, als er, so man der Auflösung des Herausgebers folgt, keinerlei neue Informationen für den Empfänger enthält. Der unbekannte Absender berichtete den Adressaten lediglich das, was diese ihm schon in einem Brief mitgeteilt hatten: Dass er die Komarchen vorführt und nach den Soldaten gefahndet wird. Neues würde nur dann im Schreiben zu lesen sein, wenn der Absender berichtete, dass er die Vorführung der Komarchen schon veranlasst habe. Im entsprechenden Teil des Dokuments (14-16) ist die Lesung des Textes jedoch schwierig, weshalb eine zweifelsfreie Klärung unmöglich ist.

Anhand der Informationen dieses Briefes lässt sich der exactor als Ausgangspunkt der Fahndung festmachen. Er war es, der an den officialis und die Soldaten der dritten Legion das epistalma sandte, mit dem Auftrag, die Deserteure zu finden und die Komarchen bei ihm vorführen zu lassen. Das setzt voraus, dass der exactor seitens der Legion, oder aber von übergeordneter militärischer Stelle (dux), über die Flucht der Soldaten benachrichtigt worden war. Seitens der dritten Legion, respektive dem (officium des) dux als oberste militärische Instanz in seinem Amtsbereich, hatte die Aufforderung an den exactor zu ergehen, die Suche nach den Deserteuren zu veranlassen. Das Militär machte sich somit die zivilen Fahndungskanäle zunutze. Die zivilen Behörden hatten, sei es aus dem Bereich der Steuerfahndung oder der Suche nach flüchtigen Liturgen, genug Routine Flüchtlinge zu finden. Der exactor war derjenige, der auf Gauebene die Komarchen der einzelnen Dörfer koordinieren konnte und ihnen auch den jeweiligen Fahndungsauftrag geben musste.

Eine weitere Frage, die sich im Zusammenhang mit diesem Schreiben stellt, ist die nach der Stellung des Absenders des Dokumentes. Der Editor denkt an den praepositus pagi als Bindeglied zwischen dem exactor auf Gauebene und den Komarchen auf Dorfebene, die eben zur Gestellung gebracht werden sollten26. Das würde zudem erklären, warum der Absender nur für zwei der vier Deserteuere verantwortlich zeichnet27. Die übrigen zur Gestellung zu bringenden Deserteure und ihre Komarchen befänden sich einfach nicht in seinem pagus und damit nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Dass der exactor sich nicht direkt an den praepositus pagi, seinen Untergebenen wandte, sondern den Umweg über einen officialis und Soldaten der dritten Legion nahm, ist für unten folgende Rekonstruktion der Abläufe bei einer Fahndung von Bedeutung. Die Miteinbeziehung der Soldaten der dritten Legion, die (gleichfalls) mit der Suche nach ihren geflohenen Kameraden betraut waren, in die Korrespondenz wird in Hinblick auf Informationsweitergabe an alle beteiligten Stellen verständlich.

Die an einer Fahndung beteiligten zivilen und militärischen Amtsträger mussten zwecks Koordination ihrer Maßnahmen und für Informationsaustausch eng zusammenarbeiten, sozusagen ein Gremium, eine (von mir so genannte) «Fahndungskommission» bilden. Diese «Fahndungskommission» war keine ständige Institution, sondern trat wohl bei der Suche nach Deserteuren ad hoc zusammen, um die Fahndung koordinieren zu können; anzunehmen sind Absprachen zwischen Vertretern der betroffenen Truppe und des officium des exactor. Im Falle von SB XXIV 16333 etwa hätte der exactor einen officialis aus seinem officium beigesteuert, der den zivilen Teil der Fahndungskoordination überhatte, während die dritte Legion ihrerseits Soldaten abgestellt hätte, um einerseits die militärische Fahndung zu koordinieren und andererseits als notwendiges Bindeglied zu den zivilen Fahndern zu dienen.

Militärische Suchtrupps

Dass das Militär selbst die Suche nach geflohenen Soldaten betrieb, liegt auf der Hand. Die jeweilige Truppe, der die Deserteure angehörten, musste den Anstoß zur Fahndung geben. Die in SB XXIV 16333 mit der Fahndung nach den Fahnenflüchtigen betrauten Soldaten könnten auf zwei unterschiedliche Arten betroffen gewesen sein. Entweder waren sie die Ansprechpersonen der Zivilbehörde, hatten die Fahndung in die Wege geleitet und wurden weiterhin über das Voranschreiten der Suche am Laufenden gehalten – wären also Teil der rekonstruierten «Fahndungskommission», oder aber es handelte sich bei ihnen um die Kommandanten von speziellen Suchtrupps, die das Land nach ihren geflohenen Kameraden durchkämmten. Im Fall von SB XXIV 16333 erscheint ersteres wahrscheinlicher, weil sich mit der Rekonstruktion einer «Fahndungskommission» auch die Frage klärt, warum der exactor in SB XXIV 16333 sich nicht direkt an den ihm unterstellten praepositus pagi wandte.

Dass nicht nur routinemäßige Patrouillen oder umliegende Garnisonen den Auftrag erhielten, nach Fahnenflüchtigen Ausschau zu halten, belegen Graffiti aus dem Phoibammon Kloster, die von der Suche nach Deserteuren durch Soldaten des dux berichten28. Suchtrupps durchkämmten das Land auf der Suche nach den geflohenen Soldaten. Dass es sich dabei explizit um Soldaten des dux handelt, die auch in koptischen Heiligenviten desertierte Soldaten suchen, lässt eine weitere Ebene in der Fahndungshierarchie erkennen29: Den dux als Oberbefehlshaber der überregionalen militärischen Organisationseinheit. Die Benachrichtigung über die Flucht der Soldaten musste über den militärischen Dienstweg bis zum dux gelangt sein – entweder in einer eigenen Meldung, die besagte, dass Soldaten desertiert waren, oder im Zuge der monatlichen Personalstandsmeldung. Diese hatte jede Einheit monatlich an das officium des dux zu übermitteln, wo die Meldungen sämtlicher Einheiten im Amtsbereich des dux zusammengefasst und an die zivilen Organe, die für die Verproviantierung der Truppen zuständig waren, weitergeleitet wurden30. Der dux hatte nun seinerseits die Möglichkeit, seine eigenen Soldaten, in seinem gesamten Zuständigkeitsbereich, nach den Fahnenflüchtigen suchen zu lassen. Auch der protector in P.Flor. III 362 ist vermutlich im officium des dux anzusiedeln und hatte wohl die Fahndungskoordination auf Ebene des dukalen officium über.

Fahndungsablauf

Somit ergibt sich in Anlehnung an das von Andrea Jördens für die Fahndung nach flüchtigen Liturgen im Prinzipat entworfene Schema folgende Rekonstruktion für die Fahndung nach Fahnenflüchtigen, die allerdings zweischienig verlaufen muss, weil sowohl Zivilorgane als auch das Militär selbst nach den Flüchtigen suchten31.

Der Truppe, der die Fahnenflüchtigen angehörten, kam es zu, die Fahndung durch eine entsprechende Meldung einzuleiten. Eine Meldung erging an den dux als den obersten militärischen Kommandanten der Provinz und wird im Rahmen der routinemäßigen Personalstandsmeldung, oder auch zusätzlich zu dieser, erfolgt sein. Des weiteren erging ein Antrag an den exactor, dass dieser die zivilen Amtsinhaber auf dörflicher Ebene, insbesondere die der Heimatdörfer der Deserteure, mit der Fahndung beauftrage. Vermutlich wurden die Deserteure dann von Soldaten ihrer Einheit gesucht.

Zusätzlich suchten Soldaten des dux das Land nach den Fahnenflüchtigen aller Truppen, die unter dem Oberbefehl des dux standen. Sehr wahrscheinlich lief die Rückmeldung dieser Suchtrupps über das officium des dux an die Truppe zurück, möglicherweise aber auch an die hier rekonstruierte «Fahndungskommission», auf die ich schließen möchte, da der Absender von SB XXIV 16333 (wahrscheinlich ein praepositus pagi) an die Adressaten, einen officialis (wohl aus dem officium des exactor) und Soldaten der dritten Legion, schrieb, er habe durch sie, die mit der Fahndung nach den geflohenen Soldaten betraut waren, die Dienstanweisung des exactor bekommen. Die Zwischenschaltung einer zivil-militärischen Kommission, die sich um die Auffindung der Deserteure zu kümmern hatte, erklärt, warum sich der exactor nicht direkt entlang des herkömmlichen Dienstweges an seinen Untergebenen, den praepositus pagi, wandte.

Die «Fahndungskommission» leitete nun den Auftrag des exactor im zivilen Fahndungssystem nach unten weiter, an die praepositi pagi, die ihrerseits die ihnen unterstellten Komarchen der verschiedenen Dörfer anwiesen, nach den Deserteuren zu suchen und mit den gefundenen Flüchtigen vorstellig zu werden. Schließlich mussten die Komarchen wissen, was in ihren jeweiligen Dörfern vor sich ging. Das wurde wiederum auf dem Dienstweg zurück gemeldet. Diese Informationen gab der praepositus pagi seinerseits an die «Fahndungskommission» weiter. Zudem meldete der praepositus pagi in SB XXIV 16333 an die «Fahndungskommission» direkt rück, er habe nun die Suche nach den Flüchtigen sowie deren Gestellung veranlasst, noch bevor er überhaupt entsprechende Antworten von der Ebene der Komarchen erhalten hatte.

Im Falle des Auffindens der desertierten Soldaten meldete nun die «Fahndungskommission» die Nachricht an die Truppe, und wohl auch an das officium des exactor zurück. Zugleich mussten die Komarchen mit den Flüchtigen vor das officium des exactor gebracht werden. Wurden sie jedoch nicht gefunden, so bleibt in Anlehnung an Jördens’ Rekonstruktion der Suche nach flüchtigen Liturgen nur die Möglichkeit, in den benachbarten Gauen weiter zu suchen. Dazu war eine Anordnung des dux notwendig, der, über den zivilen Provinzstatthaltern stehend, nicht nur in militärischen Belangen auch den zivilen officia Aufträge erteilen konnte. Das officium des dux hatte die exactores der Nachbargaue beauftragt, ihrerseits die praepositi pagi und Komarchen nach den Flüchtigen suchen zu lassen. Es ist natürlich auch gut möglich, dass sofort bei Bekanntwerden der Desertion das officium des dux einen Fahndungsauftrag an die zivilen Behörden aller Gaue gab. Zu guter Letzt musste, egal wie lautend, eine Benachrichtigung an die Truppe der Fahnenflüchtigen ergehen.

Die im theoretischen Modell kompliziert anmutende zivil-militärische Zusammenarbeit zur Fahndung nach flüchtigen Soldaten war notwendig, um in der Praxis möglichst effizient zu arbeiten. Das Militär konnte auf die vorhandenen zivilen Fahndungskanäle zurückgreifen, die jedes einzelne Dorf im Gau respektive der Provinz erreichten. Militärische Suchtrupps werden ein besonderes Augenmerk auf die nicht dörflich besiedelten Gegenden, etwa Klöster und Einsiedeleien geworfen haben, um zu verhindern, dass geflohene Soldaten dort Unterschlupf fanden. Die Quellen suggerieren, dass die Fahndung zwecks einfacherer Kommunikation und der Koordination in die Hände einer «Fahndungskommission» gelegt wurde, deren Mitglieder aus Teilen des zivilen officium des exactor und Militärs der betroffenen Truppe bestanden.

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Traulsen, C. (2004), Das sakrale Asyl in der Alten Welt. Zur Schutzfunktion des Heiligen von König Salomo bis zum Codex Theodosianus (Tübingen).

Wesch-Klein, G. (1998), Soziale Aspekte des römischen Heerwesens in der Kaiserzeit (Stuttgart).

Wesch-Klein, G. (2000), «Commeatus id est tempus, quo ire, redire quis possit. Zur Gewährung von Urlaub im römischen Heer», in Alföldy, G./Dobson, B./Eck, W. (Hrsg.), Kaiser, Heer und Gesellschaft in der römischen Kaiserzeit. Gedenkschrift Eric Birley (Stuttgart) 459-471.

Wesch-Klein, G. (2004), «Hochkonjunktur für Deserteure? Fahnenflucht in der Spätantike», in Le Bohec, Y./Wolff, C. (éd.), L’armée romaine de Dioclétien à Valentinien Ier (Lyon) 475-487.

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Worp, K.A. (1998), «P.Cair.inv. 10462: Ein neuer Asklepiades-Papyrus?», ZPE 123, 158-160.

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1 Dieser Beitrag entstand im Rahmen des vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung finanzierten NFN «Imperium and Officium – Comparative Studies in Ancient Bureaucracy and Officialdom». An dieser Stelle sei auch all jenen Kolleginnen und Kollegen gedankt, die meine Ansätze kritisch durchdacht und durch so manche Idee gefördert haben.

2 Wesch-Klein (2004) 484. Ihre Studie bietet eine Zusammenfassung und Aufarbeitung der normativen Quellen sowie der wesentlichen Forschungsliteratur zum Thema.

3 Wesch-Klein (2004) 483-484.

4 Wesch-Kleins Vergleich mit Deserteuren der Britischen und Deutschen Armeen des Ersten Weltkrieges zeigt ähnliche Erscheinungen. Wesch-Klein (2004) 485-486, unter Bezugnahme auf Jahr (1998).

5 P.Abinn. 19, 14-24 (Arsinoites, Mitte 4. Jh. n. Chr.). Zu Abinnaeus vgl. besonders Bell et al. (1962) und Barnes (1985).

6 W.Chr. 469 (= Sel.Pap. II 228; Hermoupolis [?], nach 380-382 n. Chr.).

7 Jones (1964) 648.

8 Vgl. für die Spätantike besonders Jones (1964) 618-619 und 648; Demandt (1989) 265-268; Wesch-Klein (2004).

9 So etwa Worp (1998) 158, der den zitierten «Materialmangel» jedoch mit einem Fragezeichen versieht.

10 Die in den Digesten (Dig. 49, 16, 4, 13 und 15; Arrius Menander, 3. Jh. n. Chr.) vorgenommene Unterscheidung emansio – desertio wird nicht näher definiert. Allgemein wird jedoch angenommen, dass es sich bei emansio um unerlaubte Abwesenheit handelt, da sie weniger streng zu bestrafen war als desertio. Der emansor kehrte wohl freiwillig wieder zu seiner Einheit zurück. Die Überschreitung gewährten Urlaubs wird ebenfalls als emansio gewertet. Im Codex Theodosianus (Cod. Theod. 7, 18, 16, Honorius und Theodosius II an den comes und magister militum Gaiso, 24.2.403 n. Chr.) findet sich jedoch ein Passus, der besagt, Soldaten sollen nach einer unerlaubten Abwesenheit von vier Jahren unehrenhaft aus der Matrikel gestrichen werden. Demnach ist der Spielraum, welcher der unerlaubten Abwesenheit eingeräumt wird, sehr groß. Vgl. zu emansio – desertio, unerlaubter Abwesenheit und Urlaub im Besonderen Jung (1982) 986-987; Speidel (1985); Le Bohec (1997) 485-486; Wesch-Klein (1998) 163-168; Wesch-Klein (2000) 466-468.

11 Vgl. Wierschowski (1995) 233; Palme (2003) 203-223; Siems (2003) 266; Traulsen (2004) 273-305.

12 Dig. 49, 16, 5 (Arrius Menander, 3. Jh. n. Chr.).

13 Cod. Theod. 7, 18, 4, 3 (Gratianus, Valentinianus, Theodosius I an den praefectus praetorio Sygarius, 15.7./[18.6.]380 n. Chr.).

14 Vgl. Wesch-Klein (2004) 476.

15 Vom 2. – 5. Jh. n. Chr. Vgl. Seston (1966) 285.

16 Lex.Lat.Lehn. II 238-239.

17 Vgl. LeBohec (1989) 69; CPR XXIV 15, Anm. 32-34 mit grundlegender Literatur zu den protectores.

18 P.Abinn. 1 (= P.Lond. II 447 R descr = ChLA III 202 = C.Pap.Lat. 265 = C.Epist.Lat. I 226; Arsinoites, 340-342 n. Chr.).

19 CPR XXIV 15 (Hermupolis, Ende 5./Anfang 6. Jh. n. Chr.).

20 Vgl. Jördens (2010) 348-349. Die komogrammateis verschwinden in der ersten Hälfte des 3. Jh. n. Chr. und werden durch die Komarchen abgelöst, die nun ihrerseits die Ansprechpartner des Staates auf dörflicher Ebene sind.

21 Jördens (2010) 347.

22 Übers. nach Worp (1998) 159. Von der Übersetzung der editio princeps weicht meine Übersetzung insofern ab, als die in den Zeilen 14-16 beschriebene Handlung bereits durchgeführt wurde – die Vorführung vor das officium des strategos. Sonst würde der Brief keine neue Information für die Adressaten enthalten. Die in der Erstausgabe gebotene Übersetzung «Provinz(i)alstatthalter» für τῇ cτρατηγηεικῇ τάξει (17) kann sich nur auf das officium des strategos = exactor beziehen.

23 Auch wenn ἀναχωρέω terminus technicus für die steuerbedingte Landflucht ist. Doch führt auch Preisigke, WB I, ἀναχωρέω (4) die Bedeutung «rechtswidrig den Dienst verlassen, flüchten, entweichen» an.

24 Für die legio III die in Theben stationiert ist kommt nach der Notitia Dignitatum nur die legio III Diocletiana in Frage. (Not.Dig. Or. XXXI 31 – Ombos; 33 – Praesentia; 38 – Thebas). Für sie spricht sich auch Worp (1998) 159 Anm. 2 aus.

25 Vgl. Worp (1998) 158.

26 Vgl. Worp (1998) 159.

27 Möglicherweise handelt es sich aber auch nur um drei desertierte Soldaten. In Z. 12 kann auch eine nähere Bestimmung des Theodorus angenommen werden.

28 SB VIII 9802 (= KSB I 303; Phoibammon Kloster, Thebais, 4./5. Jh. n. Chr.).

29 Zu den Heiligenviten, vgl. Rémondon (1955) 34 mit Verweis auf die Viten von Pachomius und Theodorus.

30 CPR XXIV 15, S. 101-102.

31 Vgl. Jördens (2010) 348-349; zu Komarch, praepositus pagi und exactor vgl. Lallemand (1964) 118-121; 131-137; Mißler (1970) 13-14; Thomas (1995) 230-238; Lewis (1997) 346-347.