Reparaturen in arsinoitischen Gauarchiven
Das «Archiv des Philosarapis», gemeinhin besser unter dem Namen «A Family Archive from Tebtunis» bekannt, überliefert auch einen berühmten Streitfall, der den Urgroßvater des Philosarapis, einen ehemaligen Bibliophylax, und seine beiden Söhne betraf1. Dabei ging es um Schäden, die an den Aktenbeständen der arsinoitischen Gauarchive aufgetreten waren. Schon in flavischer Zeit waren hier beklagenswerte Zustände eingerissen, deren Behebung die Verantwortlichen vor Ort bis hin zu den Verwaltungsspitzen im fernen Alexandria fast ein halbes Jahrhundert in Atem hielt. Erst unter Hadrian trat schließlich Ruhe ein, zumindest hören wir später nichts weiter davon. Im folgenden will ich mich noch einmal genauer mit der Frage befassen, was es mit all diesem Reparaturbedarf auf sich hat und vor allem welche Archive überhaupt davon betroffen waren.
Der Verlauf der Ereignisse wurde bereits von dem Herausgeber B.A. Van Groningen im Jahr 1950 minutiös rekonstruiert2. Danach begann alles auf einem Konvent – wohl dem des Frühjahrs 91 –, als die Bibliophylakes Protogenes und Isidoros M. Mettius Rufus mit einer beschädigten Rolle konfrontierten und der Präfekt umgehend die Restaurierung aller schadhaften Akten gebot; Fehlstellen seien aus den hauptstädtischen Archiven zu ergänzen3. Begreiflicherweise war keiner ihrer Nachfolger bereit, die Akten und damit die Verpflichtung zur Durchführung der kostspieligen Reparaturen auf sich zu nehmen. So blieb die Situation, wie sie war, bis endlich im Oktober 108 der Präfekt Ser. Sulpicius Similis ein Machtwort sprach. Da jedes Beharren auf einer Ideallösung angesichts von Aufwand und Kosten die Sache nur weiter verzögern würde, rang er sich zu einer pragmatischen Lösung durch: Abweichend von allen Vorgängern ordnete er eine Übernahme im Ist-Zustand an, «damit die Sache endlich ein Ende hat» – ὅποιά ἐсτιν, ἵν[α] δήποτε τὸ πρᾶγμα πέραс λ[ά]βη̣ι̣̣4.
Damit war freilich allenfalls ein Zwischenhalt erreicht, denn die Probleme mit den schadhaften Akten blieben selbstverständlich dieselben. So begannen die Auseinandersetzungen schon im nächsten Jahr von neuem, wenngleich Parteien und Konstellationen nunmehr andere waren. Bislang hatten sich die Konflikte auf den Kreis der Bibliophylakes beschränkt, die Verpflichtungen wie Akten ihren Nachfolgern aufzudrängen suchten; jetzt gerät plötzlich der Bürovorsteher in den Blick, der zusammen mit den Akten von den Vorgängern übernommen und letztlich der einzige aktiv Beteiligte war. In ihrem Bemühen, daher ihm die Verantwortung und also auch die Restaurierungskosten zuzuschieben, dringen die Amtsleiter jedoch nur teilweise durch. Im Jahr 115 werden die Bibliophylakes, darunter auch der Vorfahr unseres Philosarapis, zu Ausgleichszahlungen für bereits erfolgte Reparaturen verurteilt5. Damit schien die Sache für sie erledigt zu sein.
Spätestens im Jahr 124 war es mit der Ruhe freilich wieder vorbei, da nach dem Tod aller früheren Protagonisten ein neuer Bürovorsteher auf die alten, nach wie vor bestehenden Probleme stieß. Ihm haben die Erben wohl die erneute Eingabe beim Statthalter T. Haterius Nepos zu danken, der zu ihrem Unglück ebenso wie einst Mettius Rufus entschied und auf Abschriften aus den alexandrinischen Archiven drang. Diesmal wird die Sache allerdings sehr viel ernsthafter betrieben, am Ende jedenfalls das Vermögen konfisziert6. Ob die Arbeiten dann auch durchgeführt wurden, steht freilich dahin.
Über all diese verwickelten und äußerst langwierigen Auseinandersetzungen geben uns lediglich vier Papyri Auskunft7. Herausgehobene Bedeutung kommt darunter einem im Auftrag des Strategen erstellten Untersuchungsbericht zu, in dem der ehemalige Gymnasiarch Isidoros die Ereignisse bis zum Jahr 115 zusammenfaßt; das meiste wird zwar nur referiert, einiges aber auch mit wörtlich angeführten Dokumenten unterfüttert. Auf dem Höhepunkt der zweiten Phase erstellt und offenbar die Grundlage für die wenig später geleisteten Ausgleichszahlungen, werden hier indes auch bauliche Schäden erwähnt. Dies fügt der sonst stets thematisierten Frage der schadhaften Akten eine neue, bisher jedoch nur selten beachtete Facette zu, die im Zentrum der folgenden Ausführungen stehen soll.
Von Bauschäden ist erstmals in einer vollständig wiedergegebenen, allerdings undatierten Eingabe zu vernehmen, die die Erben der Bibliophylakes Protogenes und Isidoros an den Statthalter Sulpicius Similis richten. Obwohl die Akten schon bei ihrem Amtsantritt im Jahr 71/72 beschädigt gewesen seien, wurden die Familien nicht einmal dann aus der Haftung entlassen, als beide im Sommer 103 kurz hintereinander verstarben8. Diesmal fanden die Erben nun endlich Gehör, denn hierauf geht offenbar das – im Dossier direkt vorangestellte – Machtwort des Similis vom 17. Oktober 108 zurück9. In ihrer Petition prangern sie auch die völlig ungeeigneten Lagerbedingungen an, und zwar offenkundig nicht zum ersten Mal: Wie schon früher mitgeteilt, seien von den seinerzeit, also 40 Jahre früher, übergebenen Rollen manche gar nicht mehr zu retten, da durch die lange Zeit verdorben, andere nur zu Teilen zerstört, einige aber auch «an ihrer Kopfseite abgebröckelt infolge der sommerlichen Gluthitze, die in den Verwahrräumen herrscht»10. Zwar hätte Protogenes kurz vor seinem Tod noch den zuvor von C. Vibius Maximus verfügten Wiederaufbau der βιβλιοθήκη finanziert11. Der Verfall gehe jedoch unvermindert weiter, zumal der benachbarte Neubau des Theaters mehrfache Umlagerungen erzwang.
Nun kann der Terminus βιβλιοθήκη bekanntlich sowohl die Aktenbestände selbst als auch deren Aufbewahrungsorte bezeichnen12. Begriffe wie παλαίωcιc, πτῶcιc und ἀνοικοδομή zeigen jedoch an, daß die Mängel im vorliegenden Fall keineswegs nur Papyri, sondern durchaus auch Baulichkeiten betrafen13; auch sind mit βιβλία und βιβλιοθήκη offenbar jeweils unterschiedliche Dinge gemeint14. Genaueres hierzu scheint ein Schreiben des Präfekten C. Minicius Italus zu bieten, das im Frühjahr 103, also wohl erneut im Anschluß an einen Konvent, an die drei Strategen des Arsinoites erging15. Darin bezieht sich Italus auf den Bericht eines kaiserlichen Prokurators, demzufolge nicht nur das Gebäude unbrauchbar, sondern auch die Akten dem Verderb preisgegeben, wenn nicht überhaupt unauffindbar seien, erinnert die Strategen noch einmal daran, daß der Prokurator in ihrem Beisein einen geeigneteren Ort bestimmt und die dafür nötigen Kosten festgesetzt habe, und weist sie zu baldigem Handeln in dieser äußerst dringlichen Angelegenheit an16. Nichts liegt näher als die Annahme, daß es hierbei um die etwas später noch von Protogenes finanzierten Baumaßnahmen ging; wie anders wäre dieses Dokument sonst in das Dossier unseres Gymnasiarchen gelangt?
Hier allerdings haben wir ein Problem. Denn sicher mag man Isidoros ankreiden, daß sein Untersuchungsbericht nicht sehr systematisch aufgebaut ist17; dennoch hat er ausschließlich mit der δημοсία βιβλιοθήκη im engeren Sinne zu tun18. So lautet Protogenes’ offizieller Titel βιβλιοφύλαξ τ[ῆc ἐν Ἀρcινοίτῃ βιβλιοθήκηc δημοcίων λόγων19; sein Bürovorsteher ist als γραμματεὺc βιβλιοφυλάκων δημοcίων λόγων stets nur mit δημόcια βιβλία befaßt20; hierzu passen auch die Vorwürfe an Strategen und Königliche Schreiber, daß die Akten das Archiv in oft schon bedenklichem Zustand erreichten21. In dem Schreiben des Italus ist jedoch plötzlich von der βιβλιοθήκη έγκτήcεων die Rede, die bekanntlich als «Archiv der Besitzungen» eine völlig andere Funktion besaß22. Man wird folglich zu fragen haben, warum Isidoros dieses Dokument hier aufgenommen hat.
Diese Diskrepanz wurde bisher erstaunlich selten thematisiert23; zumeist wurde dann auf einen Präzedenzfall erkannt24. Zu diesem Zweck hatten etwa auch die Bibliophylakes im Jahr 98 das seinerzeit bereits 15 Jahre alte Schreiben des Präfekten Laberius Maximus an den oxyrhynchitischen Strategen Pompeius Dionysodoros an das Ende ihrer Eingabe gestellt25. Dort wird die Parallele jedoch explizit als ἐπιcτολὴ ὁμοιώματοc eingeführt, während beim Schreiben des Italus zum Besitzarchiv nichts dergleichen steht. Van Groningen hatte den Zusammenhang daher noch enger gesehen: Die Bibliophylakes hätten die Leitung der Archive entsprechend untereinander aufgeteilt26. Inzwischen weiß man jedoch, daß beide zu dieser Zeit einem eigenen Kollegium von Bibliophylakes unterstanden27. Dies läßt die Frage insofern noch einmal dringlicher erscheinen.
Auffällig ist insbesondere, wie gleichzeitig und gleichartig die Ereignisse sind: In beiden Fällen geht es um Probleme bei der Konservierung der Akten, um fehlende Anfangsstücke, abgebröselte Oberränder, Mottenfraß und Wurmbefall28; in beiden Fällen hatte sich der aktuelle Aufbewahrungsort als ungeeignet erwiesen, weswegen in beiden Fällen wiederholt von dringenden Umlagerungen die Rede ist29. Vor allem aber datiert alles aus demselben Jahr 103: Erst erfährt Minicius Italus auf dem Konvent von der Sache; dann leitet der Prokurator Classicus gemeinsam mit den Strategen den Neubau des Besitzarchivs in die Wege; schließlich setzt der neue Statthalter Vibius Maximus die Finanzierung der Arbeiten bei Protogenes durch30.
Dies könnte die Annahme nahelegen, daß durchweg das allgemeine Gauarchiv betroffen, der singuläre Bezug auf die βιβλιοθήκη ἐγκτήcεων bei Minicius Italus also ein simples Mißverständnis ist – sei es des Abschreibers, der den Brief des Präfekten in das Dossier kopierte, sei es dessen, dem derselbe Fehler schon in der statthalterlichen Kanzlei unterlief, sei es gar des Prokurators selbst, der, mit den Verhältnissen in Ägypten wenig vertraut, dem Präfekten falsche Informationen gab31. Hierzu würde passen, daß arsinoitische Generalapographai aus dieser Zeit bisher fehlen, obwohl eine grundsätzliche Revision bei so umfangreichen Mißständen durchaus nahegelegen hätte. Andererseits ist von versiegelten und daher unzugänglichen Dokumenten die Rede, was eher auf Verträge als Amtsakten deutet und also doch für die Richtigkeit der Darstellung spricht32.
Die Koinzidenz bleibt gleichwohl frappant, zumal was die äußerst ungünstigen Lagerbedingungen betrifft. Dabei ist nicht einmal klar, was sich hinter den ἁνεπιτήδειοι τόποι verbirgt. Im privaten Bereich scheinen τόποι vor allem Räume minderer Qualität zu bezeichnen, die zudem bevorzugt nach Süden ausgerichtet waren33. Ließe sich dies auf öffentliche Bauten übertragen, würde damit auch die übergroße Hitze erklärlich. Die Ruinen des allein noch greifbaren Gauarchivs von Thmuis lassen hierzu freilich kaum mehr Aussagen zu34. Ungeklärt bleibt zudem, wie weit die organisatorische Trennung der Archive auch eine Unterbringung in verschiedenen Gebäuden nach sich zog35. Kaum stichhaltig ist der Einwand, daß ein zweiter Neubau entbehrlich gewesen wäre, wenn die δημόcιοι λόγοι sich ohne weiteres in den Bereich des ehemaligen Besitzarchivs hätten ausdehnen können36; ging es doch nicht um zu wenig, sondern eben um ungeeigneten Raum, um Schädlingsbefall und klimatische Fragen. Es kommt hinzu, daß die Rollen ungeordnet durcheinander lagen und man ohnehin kaum wußte, wie bei der Größe des Gaues und der tagtäglichen Nutzung all das noch vernünftig zu verwalten sei37. Dies steht freilich auf einem anderen Blatt.
Man wird sich daher wohl mit der Vorstellung anfreunden müssen, daß es in beiden Archiven zur selben Zeit nahezu identische Probleme gab. Zweifelhaft ist hingegen, ob daraus, daß Prokurator und Strategen gemeinsam für die βιβλιοθήκη ἐγκτήcεων einen ἕτεροc τόποc bestimmten, gleich auf ein repräsentatives eigenes Gebäude zu schließen ist38. Vielleicht ging es um nicht mehr als einen anderen Bereich im selben Gebäudekomplex, der ein besseres Klima versprach, vorzugsweise im Gebäudeinneren, weit weg von den aufgeheizten Außenmauern39. Dies könnte immerhin die verhältnismäßig geringen Baukosten erklären, deren niedriger Ansatz durch den Prokurator schon immer notiert worden war40. Auch Protogenes’ Reparaturen an der βιβλιοθήκη δημοcίων λόγων müssen nicht sehr viel kostspieliger gewesen sein, selbst wenn die Erben emphatisch von «nicht geringen Summen» sprechen. Schließlich waren die Arbeiten innerhalb von zwei Monaten vollendet und im übrigen nicht sehr effektiv gestaltet, wenn im Zuge des Theaterbaus fünf Jahre später schon wieder neuer Reparaturbedarf entstand. Inzwischen hatte sich ein Lagerplatz erneut als ungeeigneter erwiesen als der andere, so daß die Akten weitere Male hin und her verfrachtet wurden. Allzu große Entfernungen wird man freilich auch deswegen kaum zu vermuten haben.
Eine Beheimatung beider Archive im selben Gebäudekomplex könnte zudem am besten erklären, warum auch ein Dokument zur βιβλιοθήκη ἐγκτήcεων aus Isidoros’ Sicht von Belang erschien. Auch sonst sind durchaus Fälle bekannt, in denen sich organisatorisch getrennte Einrichtungen in ein und demselben großen Amtsgebäude befanden41. Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse weckt indes einen noch schlimmeren Verdacht – daß nämlich der katastrophale Zustand der Archive eher die Regel als die Ausnahme war, und zwar was Akten wie Aufbewahrungsorte betraf. Daß wir sonst so wenig davon erfahren, wäre dann vor allem darauf zurückzuführen, daß kaum jemand daran Anstoß nahm – wie eben auch Protogenes und Isidoros auf dem Konvent keine Bedenken hatten, in aller Offenheit mit einer beschädigten Rolle aufzutreten. Vermutlich waren sie höchlichst überrascht, welche Probleme es plötzlich damit gab, hatten doch auch sie zwanzig Jahre früher die Akten von ihren Vorgängern in dieser Form übernommen. Der dazu befragte Apion wird dies wohl nur bestätigt – und schulterzuckend auf die ihm damals erteilte Entlastung verwiesen haben42.
Wie solche Probleme in anderen Fällen gelöst wurden, wissen wir nicht – ob andere Bibliophylakes einfach klagloser zahlten oder ihre Erben die Belege nur nicht so sorgfältig aufbewahrten. Dennoch ist damit zu rechnen, daß sie mehr oder weniger alltäglich waren. So mag es nicht mehr als ein unglücklicher Zufall gewesen sein, daß Protogenes und Isidoros auf dem Konvent des Jahres 91 ausgerechnet an jemanden wie Mettius Rufus gerieten, der nicht nur ein besonderes Interesse am Archivwesen besaß, sondern auch willens war, Schuldige für die Mißstände zu finden und sie weit über die eigentliche Amtszeit hinaus dafür haftbar zu machen. Als geradezu tragisch stellt sich freilich die Lage von Philosarapis’ Urgroßvater und seinem Kollegen dar, die sich in böser Vorahnung jahrelang geweigert hatten, die Akten und damit die Verantwortung offiziell zu übernehmen, denen dies aber durch Similis’ Machtwort anders als all ihren Vorgängern nicht mehr auf Dauer gelang. Mehr oder weniger Zufallsopfer, hatten am Ende sie mit der Konfiskation ihrer Güter die Zeche zu zahlen für Schäden, die letztlich unvermeidbar waren.
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1 «Archiv des Philosarapis»: so in Trismegistos, vgl.
<http://www.trismegistos.org/arch/detail.php?tm=192&i=1>.
2 Van Groningen (1950) 97-106 mit insgesamt 41 Etappen; allgemeiner etwa schon Schubart (1927); Van Groningen (1947); Wollentin (1961), bes. 79-89; knapper etwa auch Katzoff (1972) 280-282; Cockle (1984) 121; Kruse (2002) 784 f., vgl. auch 805 f.; Dirscherl (2004) 71 f.
3 Vgl. P.Fam. Tebt. 15, 76-81, wobei das genaue Jahr des Konvents unbekannt ist. Weitgehend durchgesetzt hat sich der Datierungsvorschlag von Van Groningen (1950) 97 «almost certainly spring 90», vgl. nur Foti Talamanca (1979) 113; Cockle (1984) 121; Haensch (1997) 377; Kruse (2002) 784; Dirscherl (2004) 71; ein noch früheres Datum, nämlich «(2-4).(89?)», bei Bastianini (1975) 277 f., der die folgenden Ereignisse entsprechend «(4-8).(89?)» (zu Z. 80) bzw. «(89/90)» (zu Z. 52, 82 und 83) datiert. Dies wäre auch mit dem nach Z. 83 von Rufus angeschriebenen Strategen Archelaos vereinbar, der nach der von Gallazzi (2002) edierten Viehbestandsdeklaration P.Narm. 67 und 70 inzwischen sicher im Jahr 89/90 belegt ist. Andererseits wissen wir von Archelaos’ Nachfolger nur so viel, daß er noch unter Domitian ins Amt gekommen war, weswegen Whitehorne (2006) 13 für P.Fam. Tebt. 15 auch ein späteres Datum für denkbar hielt: «Matter in question is perhaps datable to 90 or 91.» Hierfür sprechen auch die von Haensch, a.a. O. 350 angeführten Konventsreisen des Rufus: Während I.Memnon 11 undatiert ist, läßt die Abbildung von SB I 5761 bei Cavallo (2008) 66 vor der auf -]άτου endenden Jahreszahl in Z. 34 noch Tintenreste erkennen, die allenfalls mit einem κ, aufgrund des fehlenden Querstrichs jedoch kaum mit einem ν zu vereinbaren sind, so daß das Dokument frühestens aus dem 10. Jahr Domitians stammen kann; nicht einmal die von Preisigke im Komm. zu SB I 5761, 34 erwogene noch spätere Datierung ist völlig auszuschließen, da Rufus nach BGU XI 2057 inzwischen auch noch im 11. Jahr Domitians im Amt belegt ist. Doch dürfte er noch vor dem Winter von T. Petronius Secundus abgelöst worden sein, da letzterer, wie aus I.Memnon 13 ersichtlich, bereits am 14.3.92 bis nach Oberägypten gelangt war, eine Ablösung während der laufenden Konventsreise jedoch unwahrscheinlich ist. Sollte Rufus nur einen einzigen Konvent im Arsinoites abgehalten haben, müßten wie SB I 5761 – hiernach also 10.2.91 – auch die in P.Fam. Tebt. 15 behandelten Ereignisse aus dem Jahr 91 datieren. Daß seit dem Ausscheiden der Bibliophylakes aus ihrem Amt, wie sie in ihrer Eingabe vom 15.5.98 an Iunius Rufus präzisieren, bereits weitere acht Jahre vergangen seien (ὀκτααιτίαс [l. ὀκταετίαс] ἄλληс διελθούсηс, ἀφ’ ἧc τῆc τάζεωс ἀπέсτημεν, Z. 92), steht dem nicht entgegen, da wie üblich eine inklusive Rechnung vorliegen sollte.
4 P.Fam. Tebt. 15, 38-41, bes. Z. 41; vgl. auch das Referat in Z. 33 ἐφ’ ἧc ἐсτιν διαθέсεωс.
5 P.Fam. Tebt. 24, 54-61, bes. 58 f. sowie 15, 24 f.
6 Nach P.Fam. Tebt. 24, 111 ein Talent. Auch dieses Ergebnis spricht im übrigen für eine Spätdatierung des fraglichen Konvents, wenn nämlich Rufus’ Abberufung so bald erfolgte, daß er trotz seines bekannten Interesses an der Situation der Archive – schon Van Groningen (1950) 97 hatte hierzu auf sein berühmtes, in P.Oxy. VIII 237, viii, 27-43 (= M.Ch. 192 = Jur. Pap. 59 = Sel. Pap. II 219 = FIRA I 60) überliefertes Edikt zur Neuordnung der βιβλιοθήκη ἐγκτήсεων vom 1. oder 31.10.89 verwiesen – die Sache nicht mehr personlich weiterverfolgen konnte.
7 Dies sind in zeitlicher Reihenfolge P.Fam. Tebt. 14: Abschrift zweier Quittungen über die Einzahlung von 282 Dr. 2 Ob. durch den Urgroßvater des Philosarapis am 22.5. sowie von mehr als 1200 Dr. durch seinen Sohn am 1.7.114, beide als ἐπίτιμα für die διοίκηсιс des βιβλιοφυλακία δημοсίων λόγων gekennzeichnet; 15: ein ausführlicher Bericht des Ex-Gymnasiarchen Isidoros (114/115); 17: der mit ausdrücklichem Verweis auf mögliche weitere ἐπίτιμα erklärte Erbverzicht von Philosarapis’ Großvater (nach 8.117); 18: die Abschrift aus den Amtsakten des Strategen über die endgültige Entscheidung (24.5.124). Vgl. auch bereits Van Groningen (1947) 316 f.
8 Vgl. ihre von dem Ex-Gymnasiarchen Isidoros zitierte Eingabe an Iunius Rufus vom 15.5.98 in P.Fam. Tebt. 15, 75-97, zu der weiterbestehenden Verpflichtung bes. Z. 83 f. ἐπιсτῆναι ἡμῖν; zur Rekonstruktion der Ereignisse im Jahr 103 auch Van Groningen (1950) 99 f.
9 P.Fam.Tebt. 15, 38-41 bzw. 42-75; zu der vermuteten zeitlichen Nähe der Eingabe bereits Van Groningen (1950) 100 «shortly before 17-x-108», vgl. auch Haensch (1994) 489 f. und 513. Offen bleibt dagegen der Bezug zu dem nach P.Fam.Tebt. 24, 14 im selben Jahr abgehaltenen Konvent des Arsinoites, vgl. auch Van Groningen, a.a.O.; Haensch (1997) 378. Trotz der mehrmonatigen Zeitspanne zwischen beiden Ereignissen ist nicht grundsätzlich auszuschließen, daß die Überreichung der Petition bei dieser Gelegenheit erfolgte.
10 So P.Fam.Tebt. 15, 48-50 cυνέβη καὶ ἐκ τῶν (...) βιβλίων ἃ μὲ[ν] μὴ οῴ[ζ]ε cθαι π[ολ]λῷ χρόνῳ διαφθαρέντα, ἃ [δὲ] καὶ ἀπ̣[ὸ] μέρουc διεφθάρθ̣[α]ι, ἔνια δὲ κεφαλόβροτα (l. κεφαλόβρωτα) γεγονένα̣ι διὰ τὸ τοὺc τό̣πουc καυοώδιc (l. καυcώδειc) εἶναι, letzteres in der Übersetzung von Preisigke, WB I 782. Die daran angeschlossene Behauptung, daß die damals noch lebenden Bibliophylakes dies schon vor zehn Jahren dem Präfekten Iunius Rufus schriftlich mitgeteilt hätten, ist allerdings insofern ungenau, als die genannte Begründung zumindest in der hier in Z. 75-97 vorliegenden Abschrift der vom 15.5.98 datierenden Eingabe fehlt.
11 P.Fam.Tebt. 15, 58-62, bes. Z. 61 f. mit Van Groningen (1950) 100, der die grundsätzlich überraschende Finanzierung durch Protogenes allein mit einem möglichen Konflikt zwischen ihm und den Erben seines eben verstorbenen Kollegen Isidoros zu erklären sucht. Denkbar ist freilich das auch am Ende der Auseinandersetzungen zu beobachtende Prinzip «the easiest way for the representatives of the central government consisted in taking the money where it was most likely to be found» (106) – zu diesem Zeitpunkt mag Protogenes schlichtweg besser greifbar gewesen sein.
12 Vgl. nur zuletzt Casanova (2001).
13 Vgl. P.Fam.Tebt. 15, 58-71 und die folgende Anm., bes. auch 65-68 π̣ρ̣|ὸc| γὰρ τ̣οῖο ἄλλοιc καὶ ἡ βι̣β̣λιοθήκ[η] καὶ πολλάκιc διὰ παλαίωcιν κατ̣[έπ]ɛ̣cεν καὶ τὸ τελευταῖ[ο]ν <δι’> ἀνοικοδομὴν θεάτρ̣[ο]υ̣ μετεποιήθη, ὧν χάριν̣ [ἐ]ξ ἀνάγκηc καὶ διὰ τὰc πτώcιc (l. πτώcειc) καὶ̣ δι̣[ὰ] τ̣ὴν ἔπειξιν τῆc ἀνοικοδομῆc τ̣ο̣ῦ̣ [θε]ά̣τρου ἄρ[δ]ην τ̣ών βι̣βλίω̣ν [ἀ]πὸ τόπων εἰc τόπουc ἀν̣επιτηδε[ί]ουc πολλάκιc μετενεγχθέντων sowie das wiederholte «building» in der Übersetzung von Van Groningen (1950) 56.
14 In P.Fam.Tebt. 15, 58 f. ἐκέλευcε τὰ βιβλία παραδοθῆν[αι (...)] (...) καὶ τὴν βιβλιοθήκην ἀνοι[κο]δομηθῆναι, διμηνιαῖον εἰc ἀμφότερα ὁρίcαc χρόνον deutlich vor allem an dem betonten ἀμφότερα, vgl. aber auch bes. Z. 60 ἡ μ[ὲν ο]ὖ̣ν̣ βιβλιοθήκη – ὅcα δὲ (...) τῶν βιβλίω(ν).
15 P.Fam.Tebt. 15, 110-130 (= SB IV 7378 = Sel.Pap. II 422; 19.5.103); zum zeitlichen Ansatz auch unten Anm. 30.
16 Vgl. P.Fam.Tebt. 15, 113-128 (= SB IV 7378 = Sel. Pap. II 422, 4-19) ὁ κράτιcτοc ἐπίτροποc τοῦ κυρίου ἡμῶν Κλαcτικὸc (l. Κλαccικὸc) | μετέδωκέν μοι τὴν ἐν τῷ νομῷ τῶν ἐνκτήcεων | βιβλιοθήκην ἀνεπιτήδειον εἶναι καὶ τὰ ἐν αὐτῇ βιβλία | ἀποκείμενα ἀφαν[ί]ζεοθαι, τὰ δὲ πλεῖcτα καὶ ἀνεύρετα | εἶναι, φηcὶν δὲ ἐπιλ̣[ελέχθαι π]αρόντων ὑμῶν ἕτερὸν́ | τόπον ἐπιτήδειον τοῦ (l. καὶ?) εἰc τὴν ἀνοικοδομὴν cυν|εψηφίcθαι δραχμὰc τρι[c]χιλίαc διακοcίαc ὀγδοήκοντα | δύο τριόβολον. ἵνα οὖν τὰ βιβλία ἀνανκεώτατα | ὄντα μὴ ἀμεληθῇ, βούλομε ὑμᾶc εὐθέωc ἐνχιρῆc`έ | τῇ καταcκευῆι καὶ ἃ λέγει ἀπὸ τῶν ἀρχεωτέρων χρόνω(ν) | βιβλία ἐκ μέρουc διεφθαρμένα ἐcφ<ρ>αγείcθαι ὡc τὴν | παράδωcιν οὐδεὶc ποιήcαcθαι δύναται, διὰ τὸ τοῦ πολλοῦ | χρόνου τοὺc πρὸc αὐτοῖc γεγωνώταc τετελευτηκέναι, | μετενενκεῖν εἰc ἣν (sc. βιβλιοθήκην) νῦν καταcκευάζεcθαι κελεύωι | καὶ ἀναγράψαcθαι παρόντων ὧν προcήκει καὶ τὴν | ἀναγραφὴν καταχωρίcῃc «Der Prokurator unseres Herrn, Classions, vir egregius, teilte mir mit, daß das in dem Gau (befindliche) Archiv der Besitzungen unbrauchbar sei und die darin aufbewahrten Akten dem Verderb ausgesetzt, die meisten sogar unauffindbar seien. Er sagt aber, daß in eurer Anwesenheit ein anderer geeigneter Ort ausgewählt und für den Bau zusammen dreitansendzweihundertzweiundachtzig Drachmen drei Obolen veranschlagt worden seien. Damit also die Dokumente, die höchst notwendig sind, nicht vernachlässigt werden, will ich, daß ihr euch umgehend mit der Herrichtung befaßt; daß die schon längere Zeit teilweise zerstörten Dokumente – die seiner Aussage nach gesiegelt sind, so daß niemand die Übergabe vollziehen kann, da die Betroffenen schon vor langer Zeit verstorben seien – in das (Archiv), dessen Herrichtung ich jetzt verfüge, überführt und registriert werden unter Anwesenheit der Zuständigen, und du sollst die Registrierung zu den Akten nehmen.»
17 So schon Van Groningen (1947), bes. 317 mit dem Hinweis auf die mangelnde Chronologie.
18 P.Fam.Tebt. 15, 3; so ausdrücklich auch Bell (1920) 101.
19 So in P.Fam.Tebt. 17, 8-10; üblicher ist allerdings die verkürzte Bezeichnung des Kollegiums als βιβλιοφύλακεc δημοcίων λόγων in 14, 4 f.; 15, 40, 45, 74, 76 und 106; 24, 37. Unrichtig insoweit allerdings Dirscherl (2004) 71.
20 P.Fam.Tebt. 15, 148 f bzw. 137.
21 Ebda. Z. 88 f; hierzu auch Burkhalter (1990) 192 f; Kruse (2002) 805-807, bes. 806 f
22 Hierzu immer noch grundlegend Wolff (1978) 48-51 und 222-255; zuletzt Jördens (2010a), bes. 166-174 sowie dies. (2010b) mit der Antwort von Yiftach-Firanko, ebda.
23 Ohne Differenzierung etwa Cockle (1984) 121 oder Kruse (2002) 784 f., möglicherweise auch Foti Talamanca (1979) 113 Anm. 180; widersprüchlich dagegen Dirscherl (2004) 71 f.
24 So bes. Bell (1920) 102: «evidently quoted merely as an example of the procedure adopted in a parallel case»; vgl. auch Van Groningen (1950) 99; Flore (1953) 394.
25 P.Fam.Tebt. 15, 75-109 (15.5.98), bes. Z. 98-105 (9.7.83).
26 Van Groningen (1947) 317 sowie ders. (1950) 98 f. bzw. 102; vgl. etwa auch noch Posner (1972) 147, bes. Anm. 30; 151.
27 Im selben Jahr 71/72, in dem Protogenes und Isidoros (II.) die βιβλιοθήκη δημοcίων λόγων von ihren Vorgängern Apion und Isidoros (I.) übernahmen, sind die früheren Leiter der damals wohl noch gemeinsamen δημοcία βιβλιοθήκη, Apollonios und Theon, als βιβλιοφύλακεc ἐγκτήcεων nachweisbar; vgl. die vor dem 14.2.78 (hier sind nach SPP XXII 175, 2 f. bereits ihre Nachfolger Apollonios und – mit BL VI 197 – Nikolaos im Amt) erstellte Spezialdeklaration BGU I 184 (= M.Chr 202), in der Z. 17 f. auf eine bereits an dieselben Bibliophylakes gerichtete Deklaration vom 30.5.72 verwiesen ist. Dies kann sie allerdings noch in ihrer früheren Funktion als βιβλιοφύλακεc τῆc ἐν Ἀρcινοίτῃ δημοcίαc βιβλιοθήκηc erreicht haben, wie es in P.Mich. IX 541, 1-3 der Fall ist, der demzufolge – ebenso wie die Amtszeit ihrer ebda. Z. 8 genannten Vorgänger Dios und Apion – genauer auf die Zeit zwischen dem 28.5.67, wo nach BGU II 379 (= M.Chr. 219 = FIRA III 105 = Jur.Pap. 63, 2 f.) noch Dios und Protogenes als Bibliophylakes amtieren, und eben das Jahr 71/72 zu datieren ist. Vgl. auch die Diskussion bei Wolff (1978) 49-51; Burkhalter (1990) 209 f.; Listen der Amtsinhaber bei Sijpesteijn/Worp (1995) 526-532 bzw. 531.
28 Zu den Beständen der βιβλιοθήκη δημοcίων λόγων bes. P.Fam.Tebt. 15, 36 έcτὶν ἃ μὲν ἄναρχα ἃ δὲ διεφθο̣ρότα [ἃ] δὲ cητόβροτα (l. cητόβρωτα), ebenso 24, 65 (= SB IV 7404), 28; 15, 49 f. mit dem Zitat oben Anm. 10, ebenso 91 f.; vgl. auch 15, 46 f., 52, 64, 70 f., 77-79, 83, 85, 88 und 95, sowie 24, 26. Bei der βιβλιοθήκη ἐγκτήσεων ist zwar nur von ἀπὸ τῶν ἀρχεοτέρων (l. ἀρχαιοτέρων) χρόνω(ν) βιβλία ἐκ μέρουc διεφθαρμένα die Rede – vgl. 15, 122 f. (= SB IV 7378 = Sel.Pap. II 422, 13 f.) –, doch mag dies mit dem erwartungsgemäß nüchterneren Ton in der statthalterlichen Kanzlei zusammenhängen.
29 Vgl. nur P.Fam.Tebt. 15, 68 τ̣ῶ̣ν βι̣βλίω̣ν (sc. der βιβλιοθήκη δημοcίων λόγων) [ἀ]πὸ τόπων εἰc τόπουc ἀν̣επιτηδε[ί]ουc πολλάκιc μετενεγχθέντων mit 15, 114 f. μετέδωκέν μοι (sc. dem Präfekten) τὴν ἐν τῷ νομῷ τῶν ἐνκτήcεων βιβλιοθήκην ἀνεπιτήδειον εἶναι bzw. 117 f. φηcὶν δὲ ἐπιλ̣[ελέχθαι (...)] (...) ἕτερον τόπον έπιτήδειον sowie 126 μετενενκεῖν εἰc ἣν νῦν καταcκευάζεσθαι κελεύω.
30 Zu den letzten beiden Ereignissen vgl. bereits oben Anm. 15 f. sowie 11 mit Text. Entgegen dem zuletzt noch einmal von Dirscherl (2004) 72 vertretenen zeitlichen Ansatz, hier sogar «einige Zeit vor 103», spricht nach den üblichen Konventsterminen in den ersten vier Monaten des Jahres vieles dafür, daß die in P.Fam.Tebt. 15, 55-58 berichtete Verhandlung der Sache vor Italus entgegen Van Groningen (1950) 99 der Intervention des Classicus vielmehr vorausging; so auch schon Haensch (1997) 354, bes. Anm. 128, wonach der Präfekt «einen ihn begleitenden Procurator» mit der Regelung der Details beauftragt habe, während das Schreiben an die Gaustrategen nur die Ergebnisse darlege; grundsätzliche Zweifel dagegen bei Foti Talamanca (1979) 290 f., Anm. 721. Die Rekonstruktion von Van Groningen, a.a.O., daß «in order to controll the οὐcίαι and their holders, the enkteseis archive was indispensable» und daher «Classicus, possibly the first procurator usiacus (see 15 n. 113), noticed the situation during a tour of inspection», ist überdies schon deswegen abzulehnen, weil eine Eigentumsübertragung bei οὐcιακὴ γῆ ausgeschlossen war, daher auch die Erfassung in der βιβλιοθήκη ἐγκτήcεων entfiel; vgl. nur Kuhnke (1971) 98 f.; Wolff (1978) 225, bes. Anm. 16. Während Pflaum (1960/1961) I 164 f. Nr. 70 noch an eine Funktion des Classicus als Idios logos dachte, wird er inzwischen mit dem aus der zweisprachigen Ehrenschrift AE 1972, 574 bekannten Ti. Claudius Aug. lib. Classicus identifiziert und unterschieden von dem nunmehr als Nr. 70a geführten procurator in Mauretania Caesarea P. Aelius Classicus, vgl. Pflaum (1982) 24-27. Da die Inschrift von dem adiutor in procuratione Alexandreae gesetzt wurde, muß er im Amt des procurator Alexandreae (in der Funktion eines rationalis, vgl. die griechische Wiedergabe als ἐπίτροποc καθολικὸc ἐν Ἀλεξανδρείᾳ) auch verstorben sein. Ob er dies Amt bereits zum Zeitpunkt seines Berichts an Minicius Italus innehatte, ist vorläufig kaum zu klären; allerdings bezeugt das Ehrenepitheton κράτιcτοc, das dem lateinischen egregius entspricht, schon in P.Fam.Tebt. 15, 113 ritterlichen Rang, vgl. auch ebda. den Komm.
31 Zum möglichen Mißverständnis vgl. auch schon Flore (1953) 393 «che il τῶν ἐγκτήcεων accanto a βιβλιοθήκη sia scivolato come lapsus calami», der zugleich gegen die noch allein auf Schubart (1927) gestützte Darstellung von Arangio-Ruiz (1928) 42 f. überzeugend darlegt, warum es sich auch aus inhaltlichen Gründen, bes. der wiederholten Erwähnung von λόγοι statt der sonst zu erwartenden διαcτρώματα u.ä. nicht umgekehrt in den anderen Partien von P.Fam.Tebt. 15 um Mißstände der βιβλιοθήκη ἐγκτήcεων handeln kann. Zu den unterschiedlichen Aktenbeständen jetzt auch Burkhalter (1990) 200.
32 Vgl. nur P.Fam.Tebt. 15, 123-125 (= SB IV 7378, 14-16) mit dem Zitat in Anm. 16, bes. Z. 124 f. bzw. 15 f. διὰ τὸ τοῦ πολλοῦ χρόνου τοὺc πρὸc αὐτοῖc γεγωνώταc (l. γεγονόταc) τετελευτηκέναι. Während A.S. Hunt, Sel.Pap. II 422 wie auch Van Groningen (1950) 58 hierfür «the persons (...) in charge of them» bieten [daher offenbar auch Cockle (1984) 121 «the officials responsible», Dirscherl (2004) 72 «die verantwortlichen Beamten»], übersetzt Johnson (1936) 638 Nr. 389 «the parties named therein», ähnlich – vielleicht vorsichtiger – Bell (1950) 123 und, ihm vermutlich folgend, Posner (1972) 150 «the parties to them», womit wohl die Vertragsparteien gemeint wären. Auf die βιβλιοφύλακεc ἐγκτήcεων selbst ist dies freilich schon deswegen nicht zu beziehen, weil Sokrates und Antipatros in dieser Funktion wenigstens vom 5.1.84 (nach BGU II 536) bis zum 26.2.105 (SPP XXII 25) nachweisbar sind, vgl. auch Sijpesteijn/Worp (1995) 527 (der ebda. erwähnte P.Mich. inv. 6546.b ist jetzt als SB XXII 15792 wiederabgedruckt; zu ergänzen ist inzwischen P.Berl.Cohen 18, 6 [um 116]).
33 Vgl. schon Husson (1983) 276-278; jetzt bes. Daniel (2010) 117 f., zusammenfassend 118: «(...) usually rooms of inferior quality (...) many of them, especially those in substantial houses, had probably served as spare rooms or as accommodations for slaves. The dominantly southern orientation of the τόποι may be an exception that confirms the general rule.»
34 Vgl. die bei De Meulenaere/MacKay (1976) abgedruckten Berichte von Daressy 107, Edgar 138 und bes. Naville 115, dies zitiert auch bei Cockle (1984) 119; Kambitsis, Einl. zu P.Thm. I 1, bes. S. 1; allgem. auch Posner (1972) bes. 154; Clarysse/Vandorpe (1996) 73-89. Zur möglichen Identifizierung eines Archivgebäudes, allerdings wohl aus späterer Zeit, in der Gauhauptstadt des Arsinoites Schweinfurth (1887) 65 f. Daß die auf dem Konvent von 103 in Rede stehenden Rollen nach P.Fam.Tebt. 24, 24 ἐν μέρ[ει] τιν[ὶ τ]ῆc βιβλιοθήκ̣η̣[c gelegen haben sollen, hilft insoweit nicht weiter.
35 Vgl. auch F. Mitthof, Einl. zu CPR XXIII 5, bes. S. 41 («umstritten»). Bei der von Naville in Thmuis ergrabenen «series of rectangular chambers of different sizes» – vgl. De Meulenaere/MacKay (1976) 115 – bleibt offen, ob alle Räume tatsächlich zur βιβλιοθήκη δημοcίων λόγων zählten, aus der die bisher publizierten Texte des Fundes rühren. Der große hellenistische Archivbau von Seleukeia am Tigris läßt jedenfalls jeden höheren Organisationsgrad vermissen: Zwar seien an den in situ gefundenen verschiedenartigen Siegelungen nach Invernizzi (1996) 134 unterschiedliche «pratiche amministrative» ablesbar, gleichwohl «a prima vista, in nessuna delle numerose stanze è possibile riconoscere l’ufficio di un qualche funzionario pubblico; anzi, gruppi di documenti che i sigilli fanno presumere di natura diversa sembrano conservati nei medesimi locali.»
36 So bes. Flore (1953) 394: «Il che farebbe pensare, oltre tutto, che le due erano già separate non solo funzionalmente, ma anche di sede (perchè, altrimenti, trasferita la β.τ.ἐ. l’altra si sarebbe giovata dei locali lasciati liberi).»
37 So in P.Fam.Tebt. 15, 68-71, 89-93; zu den üblichen Aufgaben schon Van Groningen (1947) 319; jetzt auch Burkhalter (1990) 192-197, bes. 197; Kruse (2002) 805 f.
38 So bes. Dirscherl (2004) 72 f. zum «Neubau der Bibliotheke»; vgl. aber etwa auch die Einordnung als «magasin» bei Van Groningen (1947) 321 oder «storehouse» bei Cockle (1984) 121.
39 Dies ist schon deswegen schwer einzuschätzen, weil es in der griechisch-römischen Welt offenbar nie einheitliche bauliche Konzeptionen für Archive, gar unter Berücksichtigung konservatorischer Aspekte, gab. Wie auch beim alexandrinischen Nanaion, war die Situierung in größeren Anlagen, namentlich Heiligtümern, anscheinend die Regel, während eigene Archivbauten wie in Seleukeia am Tigris die Ausnahme bildeten; hierzu zuletzt eingehend Messina (2006) 57-66.
40 Vgl. etwa Johnson (1936) 638: «The small appropriation voted (...) implies a very inferior kind of building.»
41 Vgl. etwa auch Wolff (1978) 50 Anm. 24 zur gemeinsamen Unterbringung sogar des städtischen Archivs von Hermupolis mit der βιβλιοθήκη ἐγκτήcεων des Gaues. Mit Bezug einerseits auf die von Königlichem Schreiber und Strategen getrennt geführten Akten, insbesondere der τόμοι cυγκολλήcιμοι, andererseits auf die – meist wenig technischen – Äußerungen von Privatleuten hatte wiederum Kruse (2002) 808-811 und zusammenfassend 811 sogar noch eine weitere Ebene in jeweils eigenen Amtsarchiven erschließen wollen. Doch sollte eine gewisse räumliche Nähe der βιβλιοθήκη δημοcίων λόγων zum Amtssitz der Gaubehörden insoweit ausreichen, zumal man mit hoher Wahrscheinlichkeit eine interne Einteilung in entsprechende Ressorts wird unterstellen dürfen – will man nicht als Amtsarchiv in diesem Sinne zugleich die Akten fassen, die die Amtsträger nach dem Ende ihres Dienstes mit sich zu nehmen pflegten, wodurch uns manche Nachricht auch aus den Deltagauen erhalten blieb; vgl. allgem. schon Daris (1983); Kruse, a.a.O. 910-917; auch P.Oxy. LX 4063-4067, Einl.; CPR XXIII 3, Einl., bes. S. 26.
42 Eine im Rahmen der Übergabe erteilte Entlastung könnte auch erklären, warum die nach P.Fam.Tebt. 15, 80 von Apion geforderte Rechenschaftslegung folgenlos blieb; vgl. auch die lebhafte Rekonstruktion von Van Groningen (1947) 318. Für altersgemäße Beschädigungen als Regel vgl. auch ebda. Z. 47 διεφθο̣ρό̣[τ]α κατὰ τὸ αἴθοc (l. ἔθοc) sowie die nach Z. 49 und 91 π[ολ]λῷ χρόνῳ hervorgerufene Zerstörung.